Stand 26. Mai 2021:
Kurz zusammengefasst (Details siehe COVID-19-Öffnungsverordnung):
Sportausübung für Geimpften, Genesene und Getestete (“GGG”) uneingeschränkt möglich. Bei der Sportausübung besteht keine Abstand- oder Maskenpflicht! Ansonsten Abstands- und Maskenpflicht!
Clubhaus darf von GGG zum Umkleiden, Duschen, Toilettenbesuch betreten werden. Abstand- und Maskenpflicht.
Aufenthalt zu anderen Zwecken im Clubhaus für Geimpfte, Genesene und Getestete erlaubt: Max 4 Personen pro Tisch drinnen, max 10 Personen pro Tisch draußen. Funktionäre können Kontrollen durchführen.
Nach über einem Jahr mit C’ wissen wir: Es gibt Regeln. Egal wie du darüber denkst: Im Club halte dich dran!
Beachte zusätzlich die jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen!